Krankenkassenwechsel
Wir erleben es immer wieder, dass Familien beim Kassenwechsel auch die Zahnzusatzversicherungen für die Zahnkorrektur ihrer Kinder künden. Zur Risikoabschätzung verlangt dann die neue Kasse einen Untersuch beim Zahnarzt. Die Kinder sind dann meistens älter als 4 Jahre, so dass eine allfällig nötige Korrektur gut sichtbar ist. Dies führt häufig dazu, dass die neue Krankenkasse die Aufnahme in die Zahnzusatzversicherung verweigert. Bitte denken Sie beim Kassenwechsel daran und belasssen Sie die Zusatzversicherung bei der alten Krankenkasse.